HP+T RECHTSANWÄLTE

KOMPETENZEN

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Aufgrund unserer Ausbildung in renommierten Anwaltskanzleien sowie ständiger Vortrags- und Publikationstätigkeit können wir Lösungen für Probleme und Fragestellungen jeder Dimension auf höchstem Niveau anbieten. Ihre Projekte stehen im Mittelpunkt.
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Aufgrund unserer Ausbildung in renommierten Anwaltskanzleien sowie ständiger Vortrags- und Publikationstätigkeit können wir Lösungen für Probleme und Fragestellungen jeder Dimension auf höchstem Niveau anbieten. Ihre Projekte stehen im Mittelpunkt.
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ÜBERBLICK

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ÜBERBLICK

Wir beraten Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und sämtliche andere Gesundheitsberufe in all ihren rechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst auch – aber nicht nur – unsere langjährige Erfahrung in Arzthaftungsprozessen.

  • Beratung zu unternehmerischen Möglichkeiten wie Unternehmensform, Hausapotheke, zulässiger Werbung etc
  • Finanzierungsfragen, insbesondere Kassenvertrag
  • Berufsrechtliche Fragen, auch gegenüber Kammern und Gesundheitskassen
  • Gründung von Ambulatorien, Gruppenpraxen sowie Apparate- und Ordinationsgemeinschaften
  • Gründung und Beratung von Primärversorgungseinheiten (PVE)
  • Streitigkeiten in Gemeinschaftspraxen
  • Disziplinarverfahren
  • Haftungsfälle von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Gesundheitsberufen

Wir beraten Krankenanstalten jeder Form (Ambulatorien, Privatkliniken, öffentlich-finanzierte Krankenanstalten) in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten. Dies reicht von der Gründung der Krankenanstalt über Fragen des laufenden Betriebs bis hin zu Unternehmenskäufen und
-verkäufen.

  • Beratung zur Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Gründung von Krankenanstalten, Betreuung in allen gesellschafts- und behördenrechtlichen Belangen
  • Finanzierungsfragen, insbesondere Kassenvertrag und private Krankenversicherungen
  • Fragen zur Beschäftigung von Mitarbeitern, insbesondere berufs- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten
  • Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, zB Umgründungen
  • Gesellschafterstreitigkeiten etc
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Prozessführung bei Streitigkeiten mit finanzierenden Stellen, PatientInnen, Mitarbeitern etc
  • Begleitung in sanitätsbehördlichen (Überprüfungs-) Verfahren
  • Erstellung von benötigten Dokumenten wie Anstaltsordnungen etc

Wir beraten Pflegeheime, Pfleger:innen und sämtliche in der Sozialwirtschaft tätigen Unternehmen. Aufgrund langjähriger Erfahrung verstehen wir die Herausforderungen dieser Branche und können zielgerichtete Lösungen anbieten. Darüber hinaus unterstützen wir auch Privatpersonen bei Problemstellungen in Zusammenhang mit der Erlangung von Sozialhilfe und Pflegegeld.

  • Beratung zur Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Beratung in Zusammenhang mit behördlichen Kontrollen
  • Unternehmensgründung, Betreuung in allen gesellschafts- und behördenrechtlichen Belangen
  • Finanzierungsfragen, insbesondere Sozialhilfe
  • Fragen zur Beschäftigung von Mitarbeitern, insbesondere berufs- und arbeitsrechtliche Angelegenheiten
  • Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, zB Umgründungen, Gesellschafterstreitigkeiten etc
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Prozessführung bei Streitigkeiten mit finanzierenden Stellen, Mitarbeitern etc
  • Führung von gerichtlichen und behördlichen Verfahren zur Erlangung von Sozialhilfe und Pflegegeld

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Wirtschafts-, Unternehmens- und Behördenrecht und unserer Expertise im Gesundheitsrecht können wir Sie in sämtlichen Ihre Apotheke betreffenden Fragen beraten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei rechtlichen Fragen zum Betrieb und der Digitalisierung Ihrer Apotheke zur Verfügung.

  • Führung von Konzessionsverfahren zur Errichtung von öffentlichen Apotheken in Österreich
  • Beratung zu möglichen Unternehmensformen
  • Unternehmensgründung, Betreuung in allen gesellschafts- und behördenrechtlichen Belangen
  • Erstellung von Kauf- und Miet- oder Pachtverträgen für die Betriebsstätte
  • Beratung und Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
  • Kauf und Übernahme von Apotheken
  • Nachfolgerregelungen

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, nicht mehr für sich selbst entscheiden zu können. Wir beraten Privatpersonen in sämtlichen Bereichen des Erbrechts und der persönlichen Vorsorge sowie bei der (Vermögens-)Nachfolgeplanung. Mit langjähriger Erfahrung und größtmöglicher Integrität stehen wir Ihnen von der Erstellung von Vorsorgeregelungen bis zum Erbenstreit zur Seite.

  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Beratung in Angelegenheiten der Erwachsenenvertretung
  • Erstellung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Durchführung von Verlassenschaftsverfahren im Eingabeweg
  • Beratung im Pflichtteilsrecht
  • Vertretung im Erbenstreit und sonstigen erbrechtlichen Verfahren

Wir beraten zu allen Facetten des Datenschutzrechts, unabhängig davon, ob Sie auf der Seite des Verantwortlichen oder des Betroffenen stehen. Vertretungen vor Behörden und Gerichten – in Verwaltungs-, Straf- wie auch in Zivilverfahren – sind ebenso Teil unserer Tätigkeit. Zudem erstellen wir Compliance-Dokumente (zB Datenschutzerklärungen, Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutz-Folgenabschätzungen) und Verträge (zB Auftragsverarbeiterverträge) aller Art mit datenschutzrechtlichem Bezug. Auch die Durchführung von Schulungen zur Sensibilisierung für datenschutzrechtliche Themen zählt zu unseren Tätigkeiten.

Im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien beraten wir zu den rechtlichen Herausforderungen in komplexen Projekten, erstellen Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und vertreten in gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie behördlichen Verfahren (zB Genehmigungsverfahren).

Wir stellen unseren Klienten eine interne Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz zur Verfügung und erledigen alle in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben. Die gesetzlichen Pflichten nach der „Whistleblower-Richtlinie“ können so auf effiziente und vertrauensvolle Art und Weise auf uns ausgelagert werden. Nähere Informationen finden Sie unter hpt.legal/hinweisgeber.

Mit unserer Expertise im Gesundheitsrecht beraten wir zudem an der Schnittstelle Datenschutz-/Gesundheitswesen und begleiten bei Vorhaben in Zusammenhang mit sicherer Datenverwaltung und -übermittlung, Telemedizin und dem Ausbau des Online-Angebots von Gesundheitsdiensteanbietern.

Wir beraten und vertreten umfassend in öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Belangen rund um Ihre Liegenschaft. Zu unseren Tätigkeiten zählen etwa:

  • Erstellung und Prüfung liegenschaftsbezogener Verträge (Kaufverträge, Mietverträge, Servitutsverträge, Wohnungseigentumsverträge etc)
  • Treuhändige Abwicklung von Kaufverträgen
  • Betreuung und Durchführung von Bauträgerprojekten und anderen liegenschaftsbezogenen Anlageprojekten (Bauherrenmodelle udgl)
  • Vertretung in öffentlich-rechtlichen Verfahren mit Liegenschaftsbezug (Bauverfahren etc)
  • Beratung und Vertretung zu wohnrechtlichen Themen (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Rechtliche Aspekte des Wohnens in einer schlichten Miteigentumsgemeinschaft) und Vertretung vor Gerichten und Schlichtungsstellen im Streitfall

Wir betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden in sämtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden, zB bei der Stellung von Anträgen, der Führung von behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren, Verfahren vor den Höchstgerichten, behördlichen Kontrollen etc.

  • Stellung von Anträgen, zB im Bauverfahren, Energierecht etc
  • Führung von Verfahren bei der Behörde (zB Gemeinde, Landesregierung, Bezirksverwaltungsbehörde) und vor dem Landes- oder Bundesverwaltungsgericht
  • Vertretung in Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof
  • Betreuung in Zusammenhang mit behördlichen Kontrollen

Unsere Erfahrung umfasst sämtliche Belange des täglichen Lebens von Unternehmer:innen, von der Unternehmensgründung über die Organisation der unternehmerischen Betätigung bis hin zum Unternehmensverkauf.

  • Gründung von Unternehmen, insb Gründung von GmbH, OG, KG
  • Rechtsfragen des laufenden Unternehmensbetriebs
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Unternehmenskäufe und -verkäufe
  • Unternehmensübergaben von Familienbetrieben
  • Umgründungsmaßnahmen
  • Beratung von Stiftern, Begünstigten, Beiräten etc bei allen privatstiftungsrechtlichen Fragestellungen

Wenn einvernehmliche Lösungen scheitern, bleibt oftmals nur der Gang zu Gericht. Wir stehen unseren Klienten in allen Lebenslagen bei großen und kleinen Streitigkeiten als verlässlicher Partner zur Seite. Dies umfasst neben der klassischen Vertretung vor Zivil-, Straf- und Schiedsgerichten Beratungs- und Vertretungsleistungen in folgenden Gebieten:

  • Schadenersatzrecht
  • Gewährleistungsrecht
  • Baumängelverfahren
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Verbraucherrecht
  • E-Commerce und Fernabsatzrecht